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Flohmarktordnung

Hier können Sie unsere Flohmarktordnung einsehen und herunterladen.

Stand 08/2024

Teilnehmer

Die Veranstaltungen richten sich an private und gewerbliche Teilnehmer. Gewerbliche Anbieter bedürfen zwingend der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter! Die Teilnahmebedingungen dienen der Sicherheit aller Teilnehmer. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen. Gewerblichen Ausstellern wird der Warenverkauf auch nach einem Aufbau untersagt, sofern keine vorherige Genehmigung erteilt wurde. Eine Erstattung der Platzgebühren erfolgt in diesem Fall nicht. Gewerbliche Teilnehmer stellen den Veranstalter von jeglichen Haftungsansprüchen von Seiten Dritter frei, gleich aus welchem Rechtsgrund und haben alle gewerberechtlichen Vorgaben eigenständig zu erfüllen und einzuhalten. Soweit Bußgelder, Gebühren oder ähnliches von Seiten der Aufsichtsbehörden erhoben werden, trägt diese Gebühren der jeweilige gewerbliche Teilnehmer. Soweit dem Veranstalter durch die unerlaubte Tätigkeit eines oder mehrerer gewerblicher Teilnehmer ein Schaden entsteht, wird dieser durch den/die gewerblichen Teilnehmer ersetzt. Wird ein Markt aufgrund der unerlaubten Verkaufstätigkeit eines oder mehreren gewerblichen Teilnehmern von behördlicher Seite geschlossen, ist der daraus entstehende Schaden durch den/die gewerblichen Teilnehmer zu ersetzen. Anbieter von Lebensmitteln werden immer als gewerbliche Anbieter eingestuft. Die Entscheidung, ob ein Stand diesen Bedingungen widerspricht und nicht zugelassen wird, unterliegt im Zweifelsfall der alleinigen Entscheidung des Marktleiters. Gewerberechtliche Sanktionen durch Ordnungsbehörden sind auch bei einer Zulassung durch den Marktleiter denkbar. Das Risiko trägt der jeweilige Anbieter. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Anbieten von Waren nur mit Zustimmung mindestens eines Erziehungsberechtigten gestattet.

Standplatz

Der Verkauf darf nur an einem zugewiesenen Standplatz erfolgen. Der mobile Verkauf durch das Anbieten von Gegenständen durch direkte Ansprache (z.B. ”Herumgehen mit Bauchladen”) ist untersagt und verpflichtet zur Zahlung einer Standgebühr in Höhe von 50,00 Euro. Das Anbieten und der Verkauf von Neuware, original verpackter bzw. neuwertiger Ware und lebenden Tieren ist ausgeschlossen. Plagiate, Raubkopien, Produkte jeglicher Art mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Waffen jeglicher Art (auch Messer), Gewalt verherrlichenden u. rassistischen Schriften, pyrotechnischen Gegenstände (z.B. Feuerwerkskörper), Arzneimittel, Lebensmittelergänzungen, Filme/Spiele ohne Angabe einer FSK bzw. mit ausländischer FSK sowie Pornographie und aller vom Gesetzgeber untersagten Waren ist generell verboten! Ein Verstoß hat einen sofortigen Platzverweis ohne Gebührenerstattung zur Folge! Zusätzlich kann eine Strafanzeige erfolgen. Bei Artikeln, welche rechtlichen Beschränkungen (z.B. einer Altersfreigabe bei Videospielen) unterliegen, hat sich der Verkäufer zu versichern, dass der Käufer die Ware rechtmäßig erwirbt (z.B. durch Vorlage eines Personalausweises). Der Verkauf von Waren an Jugendliche unter 18 Jahren ist nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gestattet. Lebensmittel jeder Art dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters und mit Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der behördlichen Auflagen verkauft werden. Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen Gesetze zum Teil empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Bei Fragen ist das Ordnungspersonal gerne behilflich.

Werbung und Marketing

Das Verteilen von Werbung auf dem gesamten Gelände ist nur mit Genehmigung bzw. durch das Personal des Veranstalters zulässig. Hierfür gelten gesonderte Konditionen. Werbung, welche ohne Genehmigung des Veranstalters verteilt wird, zieht einen sofortigen Platzverweis sowie Schadenersatzforderungen gegen den Verteiler sowie den Auftraggeber des Verteilers nach sich! Verteilung von Werbung für Veranstaltungen jeder Art zieht Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche aus UWG und BGB nach sich. Der Herausgeber haftet für die von ihm in Umlauf gebrachten Plakate und Flyer auch für seine Erfüllungsgehilfen. Gegebenenfalls notwendige behördliche Genehmigungen und Genehmigungen des jeweiligen Grundstückseigentümers und des jeweiligen Pächters sind vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen. Betteln und Hausieren ist untersagt, Musizieren nur nach vorheriger Absprache unter Vorlage der erforderlichen behördlichen Genehmigungen.

Marktleitung

Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können im Interesse aller Teilnehmer nicht ignoriert werden und haben Konsequenzen und haben einen Platzverweis für den Veranstaltungstag oder ein Hausverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge!

Marktzeiten (Auf- und Abbau)

Anfahrt am Tag vorher und Übernachtungen auf dem Marktgelände sind nicht erlaubt. Einlass-/Auf- und Abbautermine sind einzuhalten und in der jeweiligen Terminübersicht aufgeführt. Verfrüht anfahrende Aussteller und Besucher können abgewiesen oder in Wartepositionen eingewiesen werden. Die Einweisung auf die Standplätze wird soweit möglich in der Reihenfolge des Eintreffens vorgenommen, jedoch können vereinzelte Teilnehmer aus organisatorischen Gründen bevorzugt werden. Die Marktleitung zeigt freie Standplätze an. Eine freie Platzwahl ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Das Verlassen des Geländes ist üblicherweise ab ca. 1 Stunde vor Veranstaltungsende möglich. Eine frühere Ausfahrt kann verwehrt werden, sofern dies aus organisatorischen oder aus Gründen der Sicherheit notwendig ist. Fahrzeugbewegungen während der Veranstaltung sind nur unter Aufsicht und nach Anweisung des Ordnungspersonals gestattet. Sofern keine anderen Informationen verteilt/ausgehängt wurden, hat jeder Aussteller dafür zu sorgen, dass der Abbau seines Standes bis spätestens 30 Minuten nach Veranstaltungsende vollständig abgeschlossen ist und er das Veranstaltungsgelände verlassen hat.

Marktstand

Die übliche Tiefe eines Tisches beträgt 60 cm. Die maximale Tiefe eines Standes inkl. Fahrzeug und Leerräumen darf 3,50 Meter nicht überschreiten. Tiefere Standplätze nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters gegen Aufpreis (3,- Euro je angefangener Meter). Die Standgebühr gemäß Aushang ist vor dem Aufbau des Standes fällig. Es zählt die vom Kassierer gesichtete Fläche, eine spätere Platzreduzierung entbindet nicht von der Pflicht, die gesamten Standgebühren zu bezahlen! Reservierungen sind gegen Vorkasse möglich. Nicht in Anspruch genommene Plätze verfallen. Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter werden die bereits bezahlten Platzgebühren zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche (z.B. Anfahrt / Übernachtung) sind ausgeschlossen. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt (Sturm, Hagel, Überschwemmung) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Platzgebühren. Das Stellen von Doppeltischen ist nur erlaubt, sofern die notwendigen Rettungswege eingehalten werden können. Für Doppeltische kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden. Die Standgebühr richtet sich nach der gesamten Länge und Tiefe des Standes und eines evtl. am Stand abgestellten Fahrzeuges. Soweit möglich werden Sonderwünsche (z.B. Randplatz/Eckplatz) gegen Aufpreis erfüllt. Bei Eck-/Randplätzen werden im rechten Winkel aufgestellte Tische in der gesamten Länge berechnet.

Reinigung und Sauberkeit

Jeder Aussteller hat seinen Platz sauber zu verlassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und privat zu entsorgen! Am Stand vorgefundener Müll wird dem jeweiligen Standinhaber zugeordnet. Evtl. berechnetes Reinigungspfand wird ausschließlich am Standplatz durch das Ordnungspersonal gegen Vorlage der dafür ausgehändigten Quittung zurückerstattet. Bei Verlassen des Standplatzes erlischt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung des Reinigungspfandes. Evtl. vorhandene Abfallbehälter sind nicht für die Entsorgung von nicht verkauften Flohmarktwaren bzw. deren Verpackungen bestimmt und dürfen hierfür nicht benutzt werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer pauschalen Strafzahlung in Höhe von 50 Euro geahndet.

Reservierungen

Reservierungen sind grundsätzlich in beschränktem Rahmen möglich. Hierzu bieten wir einen Kartenvorverkauf an. Bitte beachten Sie, dass es sich um personalisierte Tickets handelt. Ein Weiterverkauf / Übertragung an Dritte ist nur möglich, wenn Sie uns bis 8 Stunden vor Aufbaubeginn schriftlich darüber informieren und den Namen des jeweiligen neuen Teilnehmers nennen. Wir weisen darauf hin, dass ein bestehendes Hausverbot durch den Erwerb eines Tickets im Vorverkauf nicht aufgehoben wird! Im Vorverkauf erworbene Tickets sind nicht erstattungsfähig (Ausnahme Veranstaltungsabsage) oder umbuchbar. Darüber hinaus gelten die Tickets ausschließlich für die abgesperrten Bereiche.

Sicherheit

Beim Aufbau des Standes ist auf eine ausreichende Fahrgasse zwischen den jeweils gegenüberliegenden Ständen zu achten (min. 3 Meter), auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mind. 3,50 Meter. Sofern diese nicht eingehalten werden können, ist der Aufbau von Doppeltischen, Pavillions usw. untersagt.

Haftung

Jeder Fahrzeugführer ist selbst für das Parken des Fahrzeugs sowie den Aufbau und die Sicherung des Standes verantwortlich und entscheidet selbst ob sein Stand für den angebotenen Platz geeignet ist. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden! Für Schäden, welche durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ordnungspersonals an eigenem oder fremdem Eigentum entstehen, haftet der Verursacher. Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich, jedoch spätestens vor Verlassen des Veranstaltungsgeländes/Ende der Veranstaltung anzuzeigen. Verlässt der Geschädigte das Veranstaltungsgelände, ohne den Veranstalter auf einen Schaden hingewiesen zu haben, erlischt jeglicher Anspruch auf Entschädigung. Gleiches gilt, wenn der Schaden nicht bis zum Ende der Veranstaltung gemeldet ist. Nach dem Ende des Flohmarktes können Fahrzeuge darüber hinaus auf Kosten des Halters/Fahrers entfernt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche durch Dritte verursacht werden. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen und/oder abhanden gekommene Gegenstände! Eine Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht zwingend z.B. auf Grund des Produkthaftungsgesetzes gesetzlich gehaftet wird.

Fahrräder u.ä.

Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem Gelände zu schieben. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates, Rollern oder anderen Sportgeräten/Fahrzeugen während der Veranstaltung ist untersagt! Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen.

Äußere Umstände

Auf Grund der Beschaffenheit mancher Plätze sind Bodenunebenheiten vorhanden. Außerdem kann es witterungsbedingt zu Bildung von Schnee- und Eisglätte bzw. Rutschgefahr nach Regenfällen kommen. Jeder Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr! Haftung durch den Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

GEMA

Das Abspielen von Musik am Stand ist nicht gestattet. GEMA-Gebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des verursachenden Standinhabers.

Parken

Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in dafür gekennzeichneten Flächen gestattet. Fahrzeuge, welche außerhalb dafür gekennzeichneter Flächen abgestellt werden oder mehr als einen Parkplatz belegen, können ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden. Der Fahrzeuglenker stellt den Veranstalter mit Betreten / Befahren des Platzes von jeglichem Anspruch des Fahrzeughalters von Kosten der Entfernung eines Fahrzeugs frei. Fahrzeuge, welche vor Veranstaltungsbeginn auf dem Veranstaltungsgelände abgestellt werden, verpflichten zum Schadenersatz (mindestens in Höhe der entgangenen Standgebühr zzgl. evtl. entstehender Kosten).

Einverständniserklärung Bildmaterial

Während der Veranstaltung können Fotos und Videos erstellt werden, die für die Dokumentation, Nachberichterstattung oder interne Werbezwecke, verwendet werden. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer und Besucher damit einverstanden, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütungsanspruch für diese Zwecke verwendet werden dürfen. Es gilt Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Die erstellten Aufnahmen können regional und überregional in allen Medien zeitlich unbefristet veröffentlicht werden. Eine Vergütung für die Aufnahmen erfolgt nicht.

Feuer, Lichtquelle

Feuer und offenes Licht sind nur nach vorheriger Genehmigung zulässig. Soweit der Veranstalter ein Feuer und/oder offenes Licht zulässt, muss der Stand beaufsichtigt sein, solange Feuer/offenes Licht betrieben wird. Zusätzlich ist ein funktionsfähiger 6kg-Feuerlöscher mit dem Kennbuchstaben S oder PG griffbereit vorzuhalten.

Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Bei Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters, wenn der Teilnehmer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Wohnsitz/Besitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klagerhebung der Wohnsitz/Sitz oder der gewöhnliche Aufenthalt nicht bekannt ist. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt

Online-Streitbeilegung

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform (OS-Plattform) zur Verfügung unter http://ec.europa.eu/odr.

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